Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für eine Zusammenarbeit mit hypemore
1. Geltungsbereich
1.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Kommunikationsdesign, Konzeption und Gestaltung, Branding (Markenentwicklung), Webdesign und Webentwicklung, Marketing, Corporate Design, Packaging Design, Digital Design, Print Design, Text, Fotografie, Film und Kommunikation, Organisation, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Marketingmaßnahmen) zwischen dem Kunden und der Webagentur: hypemore®, Inhaber Dmitrij Demidovic, Vor der Furth 24b, 21401 Thomasburg, (nachfolgend hypemore® genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der hypemore® Webagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der hypemore® Webagentur und deren Kunden. Unabhängig davon, ob der Kunde eine natürliche Person, Unternehmer, natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaft ist.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige Angebot der hypemore® Webagentur, welches per Brief, E-Mail oder mündlich erfolgen kann in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der hypemore® Webagentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die hypemore® mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. Ein Angebot ist nur 14 Tage gültig.
2.2. Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des ADC (Art Directors Club Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von hypemore®. Im hypemore®-honorar sind die Leistungen für Vorbereitung, Planung, Werbegestaltung enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
2.3. Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der hypemore® Webagentur kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der hypemore® Webagentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die hypemore® Webagentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.4. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die hypemore® Webagentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der hypemore® Webagentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
2.5. Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.6. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die hypemore® Webagentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die hypemore® Webagentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit die hypemore® Webagentur Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich.
3.4. Soweit die hypemore® Webagentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
4. Pflichten des Kunden, Mitwirkung
4.1. Der Kunde hat der hypemore® Webagentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der hypemore®.
4.2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der hypemore® Webagentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Vertraulichtkeit
5.1. Die hypemore® Webagentur verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem vom Kunden erteilten Auftrag bzw. dem zu erstellenden Angebot zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder aufgrund der sonstigen Umstände eindeutig als Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und diese weder gesondert aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
6. Zahlung & Verzug
6.1. Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags zum in der Rechnung festgesetzten Zahlungsziel fällig. Mögliche Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, sind vom Kunden zu tragen.
6.2. Die hypemore® Webagentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Teilrechnungen in angemessener Höhe zu erstellen.
6.3. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die hypemore® Webagentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
6.4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.5. Die angegebenen Preise sind zzgl. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
7. Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
7.1. Erhält die hypemore® Webagentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der hypemore® Webagentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der hypemore® Webagentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
7.2. Alle Leistungen der hypemore® Webagentur (z.B. Konzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der hypemore® Webagentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der hypemore® Webagentur darf der Kunde die Leistungen der hypemore® Webagentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der hypemore® Webagentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der hypemore® Webagentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
7.3. Für die Nutzung von Leistungen der hypemore® Webagentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der hypemore® Webagentur erforderlich. Dafür steht der hypemore® Webagentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7.4. Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der hypemore® Webagentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der hypemore® Webagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der hypemore® Webagentur ein Auskunftsanspruch zu.
7.5. Die der hypemore® Webagentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der hypemore® Webagentur wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.
8. Farben und Bildmuster/Abbildungen
Die hypemore® Webagentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der hypemore® Webagentur diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.
Entstammen Druckprodukte verschiedenen Produktionschargen an, sind Farbunterschiede möglich. Dies stellt keinen Mangel dar, dies bezieht sich auch auf Bekleidung.
9. Werbung und Wettbewerber
9.1. Die hypemore® Webagentur ist berechtigt, mit den für den Kunden erbrachten Leistungen in Form von „Referenzen“ zu werben und diese für eigene Zwecke zu nutzen.
9.2. Die hypemore® Webagentur darf auch für Mitbewerber des Kunden tätig werden, es besteht kein Wettbewerbsverbot.
10. Kündigung
10.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der hypemore® Webagentur jederzeit zu kündigen.
10.2. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung eines angemessenen Honorars, welches die erbrachten Vorleistungen vergütet.
10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1. Die hypemore® Webagentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
11.2 Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die hypemore® Webagentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die hypemore® Webagentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
11.3. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der hypemore® Webagentur beruhen.
12. Haftungsausschluss
12.1. Die hypemore® Webagentur haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die hypemore® Webagentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
12.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
12.3. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.4. Soweit der hypemore® Webagentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die hypemore® Webagentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die hypemore® Webagentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
13. Datenschutz
13.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die hypemore® Webagentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
13.2. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die hypemore® Webagentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der hypemore® Webagentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
13.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
13.4. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die hypemore® Webagentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
14. Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
14.1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der hypemore® Webagentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Gerichtsstand ist Lüneburg soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
14.3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
Stand: Januar 2022 | Quelle: [f200] A/S/G Rechtsanwälte GmbH